Geschäftsgeheimnis-Richtlinie

Geschäftsgeheimnisse können seit dem 26. April 2019 in Deutschland umfassender geschützt werden. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zur europäischen Geschäftsgeheimnisrichtlinie und zum deutschen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) übersichtlich aufbereitet. Dazu wurden alle Artikel der Geschäftsgeheimnisrichtlinie mit den zugrundeliegenden Erwägungsgründen verknüpft und alle bisher veröffentlichten Gesetzgebungsunterlagen werden bereitgestellt.

Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung – kurz: Geschäftsgeheimnis-Richtlinie oder auch Know-how-Richtlinie – harmonisiert in der Europäischen Union den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

 

In Deutschland wird die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie seit dem 26. April 2019 durch das Geheimnisschutzgesetz umgesetzt. Unternehmen, die in Zukunft ihr Know-how und ihre sonstigen Geschäftsgeheimnisse (etwa auch Kundenbeziehungen, interne Zahlen) schützen wollen, sollten ihre Schutzstrategie dem neuen Recht anpassen. Ansonsten droht, dass bisher geschütztes Know-how und Geschäftsgeheimnisse zu Allgemeingut werden.

Erwägungsgründe

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Kapitel I - Gegenstand und Anwendungsbereich

Kapitel II - Erwerb, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III - Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Vorläufige und vorbeugende Maßnahmen

Abschnitt 3 Maßnahmen aufgrund einer Sachentscheidung

Kapitel IV - Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen