Geschäftsgeheimnisse können seit dem 26. April 2019 in Deutschland umfassender geschützt werden. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zur europäischen Geschäftsgeheimnisrichtlinie und zum deutschen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) übersichtlich aufbereitet. Dazu wurden alle Artikel der Geschäftsgeheimnisrichtlinie mit den zugrundeliegenden Erwägungsgründen verknüpft und alle bisher veröffentlichten Gesetzgebungsunterlagen werden bereitgestellt.
Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung – kurz: Geschäftsgeheimnis-Richtlinie oder auch Know-how-Richtlinie – harmonisiert in der Europäischen Union den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
In Deutschland wird die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie seit dem 26. April 2019 durch das Geheimnisschutzgesetz umgesetzt. Unternehmen, die in Zukunft ihr Know-how und ihre sonstigen Geschäftsgeheimnisse (etwa auch Kundenbeziehungen, interne Zahlen) schützen wollen, sollten ihre Schutzstrategie dem neuen Recht anpassen. Ansonsten droht, dass bisher geschütztes Know-how und Geschäftsgeheimnisse zu Allgemeingut werden.
Artikel 3 - Rechtmäßiger Erwerb, rechtmäßige Nutzung und rechtmäßige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Artikel 4 - Rechtswidriger Erwerb, rechtswidrige Nutzung und rechtswidrige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Artikel 6 - Allgemeine Verpflichtung
Artikel 7 - Verhältnismäßigkeit und missbräuchliche Klagen
Artikel 8 - Verjährungsfristen
Artikel 9 - Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren
Artikel 12 - Gerichtliche Anordnungen und Abhilfemaßnahmen
Artikel 13 - Anwendungsbedingungen, Schutzvorschriften und alternative Maßnahmen