Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie und das Geheimnisschutzgesetz bringen zahlreiche Änderungen der Rechtslage mit sich. Auf diese Änderungen müssen sich Unternehmen einstellen. Ansonsten droht, dass bisher rechtlich geschütztes Know-How und auch sonstige Geschäftsgeheimnisse den rechtlichen Schutz verlieren.
Unter Geschäftsgeheimnisse fallen nun sämtliche geschützten Informationen, sowohl technischer als auch kaufmännischer Art, also technische Daten, Quellcodes, Marktanalysen, Kosteninformationen, Strategien oder auch Lieferanten- und Kundenlisten. Geheimnisschutzmaßnahmen lohnen sich daher doppelt: Tatsächlich verringern sie die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftsgeheimnisse offenbart werden und rechtlich sind sie Voraussetzung, dass überhaupt Ansprüche gegen den Diebstahl und die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bestehen.
Um wertvolle Unternehmensinformationen rechtlich zu schützen, ist es notwendig, bisherige Geheimhaltungskonzepte an die neue Rechtslage anzupassen. Hierzu müssen insbesondere die bestehenden Geschäftsgeheimnisse erfasst werden, es müssen Geheimhaltungskonzepte überprüft und angepasst werden und es empfiehlt sich, eine rechtliche Prüfung bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen.
Weitere Informationen zum Thema Geheimnisschutz finden Sie in unseren Bulletin-Beiträgen („Umsetzung der EU-Geheimnisschutzrichtlinie – Umsetzungsbedarf bei Unternehmen“ und „Umsetzung der EU-Geheimnisschutzrichtlinie – Regierungsentwurf veröffentlicht“) sowie unseren Beiträgen in den Fachmedien (Artikel „Umsetzungsbedarf bei Unternehmen“ im Intellectual Property Magazin 04/2017).
1. Geschäftsgeheimnisse erfassen und definieren
2. Geheimhaltungsvereinbarungen/Non-Disclosure-Agreements prüfen