Anders als nach dem bisherigen deutschen Recht genießen Unternehmer fortan nur noch dann Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse, wenn sie nachweisbar angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen haben, um diese zu schützen. Ob eine Geheimhaltungsmaßnahme angemessen ist, ist eine komplexe und von den Umständen des Einzelfalls abhängige Frage. Insbesondere kommt es auch darauf an, wie wertvoll ein Geschäftsgeheimnis ist. Je wertvoller das Geschäftsgeheimnis, umso strenger und sicherer muss die Geheimhaltungsmaßnahme sein.
Unternehmen sollten Geheimhaltungskonzepte aufstellen, um ihre Geschäftsgeheimnisse auch in Zukunft rechtlich schützen zu können. Hierbei sind Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen (vertragliche Verpflichtungen, IT-Sicherheit, Zugangsbeschränkungen, Kopierbeschränkungen, Erfassung von Geschäftsgeheimnissen) notwendig. Diese Maßnahmen müssen orchestriert und unter Berücksichtigung der Art der Geschäftsgeheimnisse angepasst werden, um rechtlichen Schutz zu gewährleisten.