Es genügt nicht, ein Geheimhaltungskonzept zu erstellen. Dieses muss auch mit Leben gefüllt werden. Zunächst sollten Mitarbeiter – etwa in Schulungen – mit den Vorgaben vertraut gemacht werden. Zudem muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die eigenen Mitarbeiter sich an alle Regeln des Geheimhaltungskonzepts halten. Es muss auch in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob das Geheimhaltungskonzept, etwa aufgrund technischer Entwicklung oder Steigerung des Werts der eigenen Geschäftsgeheimnisse, einer Anpassung bedarf. Wird ein Geheimhaltungskonzept nicht eingehalten oder nicht ausreichend aktualisiert, können Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens ihren rechtlichen Schutz verlieren und zu Allgemeingut werden.